Chatbot-Hinweis
Ein klarer Hinweis beim ersten Kontakt, dass eine KI antwortet: im Website-Chat, im Voicebot, in KI-Agenten mit Kundenkontakt.
Der EU AI Act verunsichert - aber lähmen muss er nicht. Wir ordnen ein, ob und wie stark Sie betroffen sind, und liefern einen priorisierten Maßnahmenplan. Das Besondere: Wir beraten und bauen die konforme Lösung - aus einer Hand.
Je früher die Standortbestimmung, desto geringer der Aufwand - und desto ruhiger schlafen Sie.
Unzulässige KI-Anwendungen sind untersagt. Wer sie einsetzt, muss sofort handeln.
Transparenz- und Dokumentationspflichten für Anbieter von Allzweck-KI-Modellen.
Chatbot-Hinweis, Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte, Deepfakes. Bestandssysteme: maschinenlesbare Kennzeichnung bis 02.12.2026 nachrüsten.
Durch den Digital Omnibus verschoben. Hier steckt der größte Vorbereitungsaufwand.
KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte, ebenfalls verschoben.
Orientierung, keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Einordnung ziehen wir bei Bedarf juristische Expertise hinzu.
Art. 50 gilt seit dem 2. August 2026. Generative Systeme, die schon vorher liefen, müssen die maschinenlesbare Kennzeichnung bis zum 2. Dezember 2026 nachrüsten. Wir bauen das in Ihre bestehenden Systeme ein.
Ein klarer Hinweis beim ersten Kontakt, dass eine KI antwortet: im Website-Chat, im Voicebot, in KI-Agenten mit Kundenkontakt.
Maschinenlesbare Markierung dort, wo Inhalte entstehen: C2PA-Metadaten und Wasserzeichen für Bild, Audio und Video, Kennzeichnung und Protokoll für Text.
Stichproben, ob die Markierung Export und Versand übersteht, dazu eine Dokumentation, welches System wo kennzeichnet.
Hintergrund und typische Schritte: KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50
Strukturierte Aufnahme aller KI-Anwendungen im Haus - inklusive eingekaufter Dienste und in Prozesse eingebetteter Modelle, die oft übersehen werden.
Für jeden Anwendungsfall die Zuordnung entlang der Kategorien: minimal, begrenzt, hoch oder unzulässig.
Wo fehlen Transparenz, Dokumentation, Datenschutz oder menschliche Aufsicht - gemessen an den Anforderungen der jeweiligen Klasse.
Konkrete To-dos, geordnet nach Dringlichkeit und Aufwand. Kein abstrakter Katalog, sondern ein abarbeitbarer Plan.
Eine verständliche Zusammenfassung für die Leitung - Entscheidungsgrundlage ohne Fachchinesisch.
Eine strukturierte Basis, auf der Ihre Rechtsberatung und Ihr Team weiterarbeiten - kein Fass ohne Boden.
Klassische Berater liefern Folien. Klassische Entwickler kennen die Regulatorik nicht. Wir machen beides.
DSGVO-by-Architecture, PII-Filter vor Cloud-Calls, EU-Hosting, Audit-Logging - und die Einordnung entlang der Risikoklassen.
Aus dem Maßnahmenplan wird konforme Architektur - nicht nur empfohlen, sondern umgesetzt und in Betrieb genommen.
Von der Einordnung bis zum laufenden Betrieb ein Team - keine Reibungsverluste zwischen Beratung und Umsetzung.
In 2 Tagen Klarheit: Betrifft Sie der EU AI Act, wie dringend, und was konkret zu tun ist. Wir beraten UND bauen die konforme Lösung - aus einer Hand.
Die Pflichten greifen gestaffelt - je früher die Standortbestimmung, desto geringer der Aufwand.
Wir setzen die priorisierten Maßnahmen um: konforme Architektur, PII-Filter, EU-Hosting, Dokumentation.
Laufende Begleitung, damit Konformität keine Momentaufnahme bleibt, sondern ein gepflegter Zustand.
In 10 Fragen zur Ersteinordnung: Betrifft Sie der AI Act - und wie dringend? Sofort-Ergebnis, ohne Anmeldung.

In zehn Fragen zur Ersteinordnung: Betrifft Sie der AI Act - und wie dringend?
Für Unternehmen, die KI einsetzen oder einführen und wissen müssen, ob und wie stark der EU AI Act sie betrifft - vom Mittelstand bis zum Konzern.
Nein. Das Audit ist eine technisch-organisatorische Standortbestimmung und liefert eine strukturierte Grundlage. Für die verbindliche juristische Bewertung arbeiten wir mit Ihrer Rechtsberatung zusammen bzw. ziehen sie hinzu.
Festpreis 4.900 €, Dauer 2 Tage. Sie wissen vorab, was Sie bekommen, was es kostet und wann Sie das Ergebnis in der Hand halten.
Sie erhalten einen priorisierten Maßnahmenplan. Auf Wunsch setzen wir die Maßnahmen direkt um - konforme Architektur, PII-Filter, EU-Hosting, Dokumentation - und begleiten den Betrieb.
Weil wir beraten UND bauen. Wir kennen die Regulatorik und setzen die konforme Lösung technisch um - aus einer Hand, mit einem Ansprechpartner.
Generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, müssen ihre Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 maschinenlesbar als KI-erzeugt kennzeichnen (Art. 50 Abs. 2 AI Act, Übergangsfrist aus dem Digital Omnibus). Neue Systeme müssen das seit dem 2. August 2026. Der Hinweis, dass Nutzer mit einer KI sprechen, gilt ebenfalls seit dem 2. August 2026.
Nur teilweise. Verschoben wurden die Hochrisiko-Pflichten: Anhang III auf den 2. Dezember 2027, Anhang I auf den 2. August 2028. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten weiter seit dem 2. August 2026.
Sichern Sie sich die Standortbestimmung, bevor die Fristen Sie einholen.
Dieses Angebot ist eine technisch-organisatorische Standortbestimmung und ersetzt keine Rechtsberatung.