Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Elasticbrains, Schieggstr. 23D, 81479 München (nachfolgend "Agentur" genannt).
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Vertragsschluss
2.1 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Ausführung der Leistung erklärt werden.
2.3 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen sowie die Vergütung festgehalten werden.
§3 Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Produkt-/Leistungsbeschreibung bzw. aus den individuellen Vereinbarungen der Vertragsparteien. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der Schriftform.
3.2 Die Agentur ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
3.3 Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Dritte zu beauftragen.
§4 Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien sowie Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
4.2 Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten, Texte, Bilder und sonstigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung und gewährleistet, dass diese zur Nutzung im Rahmen des Projekts berechtigt ist.
4.3 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
4.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich hierdurch die Durchführung der vertraglichen Leistungen, so verlängern sich Fristen und Termine entsprechend. Die Agentur kann den hierdurch verursachten Mehraufwand, insbesondere für die verlängerte Bereitstellung personeller Ressourcen oder technischer Kapazitäten, in Rechnung stellen.
§5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
5.1 Termine und Fristen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden im Einzelfall ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
5.2 Die Agentur wird den Kunden unverzüglich über absehbare Verzögerungen informieren und bemüht sich, Verzögerungen zu vermeiden oder zumindest so gering wie möglich zu halten.
5.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die Agentur nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Agentur, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Agentur wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
§6 Abnahme
6.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erhält der Kunde die Möglichkeit zur Prüfung und Abnahme. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Abnahmevermerk. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung mit Ablauf von 14 Tagen nach Übergabe an den Kunden als abgenommen, sofern der Kunde keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt.
6.2 Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden einzelne Teilleistungen zur gesonderten Abnahme vorzulegen.
6.3 Sofern das Werk aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht den Vereinbarungen entspricht, kann die Agentur eine angemessene Anzahl an Nachbesserungsversuchen unternehmen. Der Kunde darf die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.
§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, sofern nicht anders vertraglich geregelt, 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
7.2 Bei umfangreichen Projekten ist die Agentur berechtigt, angemessene Vorschüsse zu fordern und/oder Teilrechnungen entsprechend bereits erbrachter Leistungen zu stellen.
7.3 Alle vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.4 Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen, die von der Agentur bestritten werden oder nicht rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen.
7.5 Bei Zahlungsverzug kann die Agentur nach schriftlicher Mitteilung die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen und Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen.
7.6 Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten werden gesondert nach Aufwand abgerechnet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
§8 Nutzungsrechte und Urheberrecht
8.1 Alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an den vom Kunden bestellten Arbeiten und deren Ergebnissen verbleiben bei der Agentur, soweit sie nicht ausdrücklich auf den Kunden übertragen worden sind.
8.2 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt die Agentur dem Kunden die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
8.3 Die Agentur hat das Recht, auf Vervielfältigungen (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Agentur zum Schadensersatz.
8.4 Vorschläge und Weisungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
8.5 Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.
§9 Gewährleistung und Haftung
9.1 Die Agentur erstellt ihre Arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Gewähr für die Neuheit, Einzigartigkeit und Rechtmäßigkeit der Ideen, Konzepte etc. übernimmt die Agentur nicht.
9.2 Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
9.4 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Agentur insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
9.5 Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Agentur stellen wegen eines Verhaltens, für das der Kunde nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
§10 Geheimhaltung und Datenschutz
10.1 Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und das Konditionsgefüge des Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse sowie über alle vertraulichen Informationen, die einer Vertragspartei im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen.
10.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
10.3 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt nach den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Näheres hierzu ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§11 Kündigung
11.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
11.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei fortgesetzt und trotz Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt, bei Zahlungsunfähigkeit oder wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Vertragspartei beantragt wird.
11.3 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund steht der Agentur mindestens die vereinbarte Vergütung für die bereits durchgeführten Leistungen zu. Darüber hinaus ist der Kunde zum Ersatz der Kosten verpflichtet, die der Agentur für die Durchführung der Dienstleistung entstanden sind und im Rahmen des Vertrages noch entstehen werden und nicht mehr abgewendet werden können.
§12 Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
12.2 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über seine Wirksamkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, München vereinbart.
12.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
12.5 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.