Forschungszulage · FuE-Förderung · KI & Software · Umsetzung

KI- und Softwareentwicklung mit der Forschungszulage fördern

Die Forschungszulage fördert echte Entwicklungsvorhaben steuerlich - bundesweit, technologieoffen, ohne Antragskontingent und selbst bei Verlust ausgezahlt. Wir setzen Ihr FuE-Projekt technisch um und liefern die technische Dokumentation für die BSFZ-Bescheinigung.

Alle Leistungen
  • KMU: 35 % der förderfähigen Aufwendungen
  • Auch bei Verlust ausgezahlt - wirkt wie ein Zuschuss
  • Rückwirkend bis zu vier Jahre möglich
Das Problem

Viele verschenken die Forschungszulage

Die Förderung ist stark - aber sie wird oft nicht genutzt, weil Unternehmen sie nicht kennen oder an der technischen Einordnung scheitern.

01

Unbekannt für KI und Software

Viele denken bei Forschung an Labore. Dabei ist KI- und Softwareentwicklung förderfähig, sobald echte technische Unsicherheit im Spiel ist.

02

Routine wird abgelehnt

Standard-Entwicklung, Customizing und Bugfixes sind nicht förderfähig. Ohne saubere Abgrenzung zwischen Routine und echter Entwicklung scheitert die Bescheinigung.

03

Schwache technische Dokumentation

Die BSFZ prüft Neuartigkeit, technische Unsicherheit und systematisches Vorgehen. Ohne belastbare technische Dokumentation fehlt die Grundlage.

04

Kein technischer Partner

Steuerberater kennen das Verfahren, aber nicht die technische Tiefe des Vorhabens. Genau diese Lücke füllen wir als Umsetzer.

Die Förderung

Wie viel die Forschungszulage bringt

Ein fester Prozentsatz Ihrer Entwicklungsaufwendungen - technologieoffen und ohne Kontingent.

Fördersatz KMU35 % der förderfähigen Aufwendungen (regulär 25 %)
Bemessungsgrundlagebis 12 Mio. Euro pro Jahr - für KMU bis zu rund 4,2 Mio. Euro Zulage
Förderfähigeigenes FuE-Personal, Eigenleistung von Unternehmern, Auftragsforschung (70 % ansetzbar), Abschreibungen
AuszahlungAnrechnung auf die Steuer - Überschuss wird ausgezahlt, auch bei Verlust

Stand: August 2026. Fördersätze und Höchstbeträge werden gesetzlich fortgeschrieben (zuletzt zum 1.1.2026 angehoben) - verbindlich beim Steuerberater bzw. der Bescheinigungsstelle BSFZ prüfen.

Förderfähig?

Wann Ihr KI-/Softwareprojekt zählt

Entscheidend ist echte technologische Unsicherheit: Das Ergebnis darf zu Beginn nicht sicher feststehen. Routine ist ausgeschlossen.

Förderfähig

  • Neuartige ML-/KI-Modelle, deren erreichbare Genauigkeit oder Robustheit offen ist
  • Neue Algorithmen oder Architekturen (z.B. RAG-/Agenten-Ansätze für ein ungelöstes Problem)
  • Verfahren zur Datenverarbeitung ohne bekannte Standardlösung
  • Prototypen und Experimente, bei denen ein Fehlschlag realistisch möglich ist

Nicht förderfähig

  • Standard-Webshop, CRUD-App, übliche Website
  • Konfiguration und Anpassung fertiger Software nach Handbuch
  • Bugfixes, Versions-Upgrades, reines Customizing
  • Einsatz etablierter Bibliotheken für einen bekannten Zweck

Auch fehlgeschlagene Entwicklung bleibt förderfähig - entscheidend ist die technische Unsicherheit zu Beginn, nicht der Erfolg am Ende.

Der Ablauf

Das zweistufige Verfahren

Anders als beim Digitalbonus ist kein Antrag vor Beginn nötig - laufende und zurückliegende Projekte lassen sich einbeziehen.

1

BSFZ-Bescheinigung

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft rein fachlich, ob Ihr Vorhaben ein begünstigtes FuE-Projekt ist. Hier zählt die technische Dokumentation - die wir als Umsetzer liefern.

2

Antrag beim Finanzamt

Mit der Bescheinigung beantragt Ihr Steuerberater die Zulage elektronisch beim Finanzamt. Es beziffert die Höhe und verrechnet sie mit der Steuer oder zahlt sie aus.

3

Umsetzung durch uns

Wir entwickeln das FuE-Projekt - KI-Anwendung, neuartiges Verfahren, Prototyp - und dokumentieren Hypothesen, Meilensteine und Fehlversuche so, dass die Bescheinigung getragen wird.

Warum wir

Ein Teil unseres Honorars kommt zurück

Beauftragen Sie uns als Auftragsforschung, sind 70 % des Entgelts ansetzbar - ein realer Teil Ihrer Entwicklungskosten fließt über die Zulage zurück.

Wir entwickeln echte Neuentwicklungen

Neuartige KI-Anwendungen und Verfahren mit technischer Unsicherheit sind unser Tagesgeschäft - genau das, was die Forschungszulage begünstigt.

Dokumentation, die trägt

Wir dokumentieren das Vorhaben so, dass Neuartigkeit, technische Unsicherheit und systematisches Vorgehen für die BSFZ nachvollziehbar sind.

Auftragsforschung als Hebel

Als beauftragter Entwickler liefern wir die Leistung, von der 70 % beim Auftraggeber ansetzbar sind - ein konkreter Kostenvorteil für Ihr Projekt.

FAQ

Häufige Fragen

Ist KI- und Softwareentwicklung über die Forschungszulage förderfähig?

Ja, sofern eine echte technologische Unsicherheit vorliegt - also eine Neuentwicklung, ein neuartiges Verfahren oder ein Prototyp, dessen Ergebnis zu Beginn nicht feststeht. Neuartige KI-Modelle oder Algorithmen für ein ungelöstes Problem zählen typischerweise dazu. Routine- und Standard-Softwareentwicklung, Customizing oder Bugfixes sind dagegen nicht förderfähig.

Wie hoch ist die Forschungszulage?

Der reguläre Satz beträgt 25 %, für KMU 35 % der förderfähigen Aufwendungen. Die Bemessungsgrundlage liegt bei bis zu 12 Mio. Euro pro Jahr (Stand 2026), woraus sich für KMU eine Zulage von bis zu rund 4,2 Mio. Euro jährlich ergibt. Sie wird auf die Steuer angerechnet und bei Verlust ausgezahlt - wirkt also wie ein Zuschuss.

Wie läuft das Verfahren ab?

Zweistufig: Zuerst prüft die Bescheinigungsstelle BSFZ rein fachlich, ob Ihr Vorhaben ein begünstigtes FuE-Projekt ist, und stellt eine Bescheinigung aus. Damit beantragt Ihr Steuerberater die Zulage elektronisch beim Finanzamt, das die Höhe beziffert. Ein Antrag vor Vorhabenbeginn ist nicht nötig - die Zulage ist rückwirkend bis zu vier Jahre möglich.

Kann ich Ihre Entwicklungsleistung fördern lassen?

Ja, über Auftragsforschung: Beauftragen Sie uns mit einem förderfähigen FuE-Vorhaben, sind 70 % des Entgelts bei Ihnen als Auftraggeber ansetzbar - für KMU fließen so effektiv rund 24,5 % des Auftragswerts über die Zulage zurück. Wir liefern zusätzlich die technische Dokumentation für die BSFZ-Bescheinigung.

Machen Sie die steuerliche Beantragung?

Nein. Wir sind der technische Umsetzungspartner: Wir entwickeln das FuE-Projekt und liefern die technische Projektdokumentation für die BSFZ. Die steuerliche Beantragung (BSFZ-Antrag, Finanzamt, ELSTER) übernimmt Ihr Steuerberater - wir leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung und garantieren keine bestimmte Fördersumme. Dieser Hinweis ersetzt keine Beratung im Einzelfall (Stand 2026).

Ihre Entwicklung, steuerlich gefördert.

Lassen Sie uns besprechen, ob Ihr KI-/Softwarevorhaben förderfähig ist und wie wir es umsetzen - im kostenlosen Erstgespräch.