Unbekannt für KI und Software
Viele denken bei Forschung an Labore. Dabei ist KI- und Softwareentwicklung förderfähig, sobald echte technische Unsicherheit im Spiel ist.
Die Forschungszulage fördert echte Entwicklungsvorhaben steuerlich - bundesweit, technologieoffen, ohne Antragskontingent und selbst bei Verlust ausgezahlt. Wir setzen Ihr FuE-Projekt technisch um und liefern die technische Dokumentation für die BSFZ-Bescheinigung.
Die Förderung ist stark - aber sie wird oft nicht genutzt, weil Unternehmen sie nicht kennen oder an der technischen Einordnung scheitern.
Viele denken bei Forschung an Labore. Dabei ist KI- und Softwareentwicklung förderfähig, sobald echte technische Unsicherheit im Spiel ist.
Standard-Entwicklung, Customizing und Bugfixes sind nicht förderfähig. Ohne saubere Abgrenzung zwischen Routine und echter Entwicklung scheitert die Bescheinigung.
Die BSFZ prüft Neuartigkeit, technische Unsicherheit und systematisches Vorgehen. Ohne belastbare technische Dokumentation fehlt die Grundlage.
Steuerberater kennen das Verfahren, aber nicht die technische Tiefe des Vorhabens. Genau diese Lücke füllen wir als Umsetzer.
Ein fester Prozentsatz Ihrer Entwicklungsaufwendungen - technologieoffen und ohne Kontingent.
Stand: August 2026. Fördersätze und Höchstbeträge werden gesetzlich fortgeschrieben (zuletzt zum 1.1.2026 angehoben) - verbindlich beim Steuerberater bzw. der Bescheinigungsstelle BSFZ prüfen.
Entscheidend ist echte technologische Unsicherheit: Das Ergebnis darf zu Beginn nicht sicher feststehen. Routine ist ausgeschlossen.
Auch fehlgeschlagene Entwicklung bleibt förderfähig - entscheidend ist die technische Unsicherheit zu Beginn, nicht der Erfolg am Ende.
Anders als beim Digitalbonus ist kein Antrag vor Beginn nötig - laufende und zurückliegende Projekte lassen sich einbeziehen.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft rein fachlich, ob Ihr Vorhaben ein begünstigtes FuE-Projekt ist. Hier zählt die technische Dokumentation - die wir als Umsetzer liefern.
Mit der Bescheinigung beantragt Ihr Steuerberater die Zulage elektronisch beim Finanzamt. Es beziffert die Höhe und verrechnet sie mit der Steuer oder zahlt sie aus.
Wir entwickeln das FuE-Projekt - KI-Anwendung, neuartiges Verfahren, Prototyp - und dokumentieren Hypothesen, Meilensteine und Fehlversuche so, dass die Bescheinigung getragen wird.
Beauftragen Sie uns als Auftragsforschung, sind 70 % des Entgelts ansetzbar - ein realer Teil Ihrer Entwicklungskosten fließt über die Zulage zurück.
Neuartige KI-Anwendungen und Verfahren mit technischer Unsicherheit sind unser Tagesgeschäft - genau das, was die Forschungszulage begünstigt.
Wir dokumentieren das Vorhaben so, dass Neuartigkeit, technische Unsicherheit und systematisches Vorgehen für die BSFZ nachvollziehbar sind.
Als beauftragter Entwickler liefern wir die Leistung, von der 70 % beim Auftraggeber ansetzbar sind - ein konkreter Kostenvorteil für Ihr Projekt.
Ja, sofern eine echte technologische Unsicherheit vorliegt - also eine Neuentwicklung, ein neuartiges Verfahren oder ein Prototyp, dessen Ergebnis zu Beginn nicht feststeht. Neuartige KI-Modelle oder Algorithmen für ein ungelöstes Problem zählen typischerweise dazu. Routine- und Standard-Softwareentwicklung, Customizing oder Bugfixes sind dagegen nicht förderfähig.
Der reguläre Satz beträgt 25 %, für KMU 35 % der förderfähigen Aufwendungen. Die Bemessungsgrundlage liegt bei bis zu 12 Mio. Euro pro Jahr (Stand 2026), woraus sich für KMU eine Zulage von bis zu rund 4,2 Mio. Euro jährlich ergibt. Sie wird auf die Steuer angerechnet und bei Verlust ausgezahlt - wirkt also wie ein Zuschuss.
Zweistufig: Zuerst prüft die Bescheinigungsstelle BSFZ rein fachlich, ob Ihr Vorhaben ein begünstigtes FuE-Projekt ist, und stellt eine Bescheinigung aus. Damit beantragt Ihr Steuerberater die Zulage elektronisch beim Finanzamt, das die Höhe beziffert. Ein Antrag vor Vorhabenbeginn ist nicht nötig - die Zulage ist rückwirkend bis zu vier Jahre möglich.
Ja, über Auftragsforschung: Beauftragen Sie uns mit einem förderfähigen FuE-Vorhaben, sind 70 % des Entgelts bei Ihnen als Auftraggeber ansetzbar - für KMU fließen so effektiv rund 24,5 % des Auftragswerts über die Zulage zurück. Wir liefern zusätzlich die technische Dokumentation für die BSFZ-Bescheinigung.
Nein. Wir sind der technische Umsetzungspartner: Wir entwickeln das FuE-Projekt und liefern die technische Projektdokumentation für die BSFZ. Die steuerliche Beantragung (BSFZ-Antrag, Finanzamt, ELSTER) übernimmt Ihr Steuerberater - wir leisten keine Steuer- oder Rechtsberatung und garantieren keine bestimmte Fördersumme. Dieser Hinweis ersetzt keine Beratung im Einzelfall (Stand 2026).
Lassen Sie uns besprechen, ob Ihr KI-/Softwarevorhaben förderfähig ist und wie wir es umsetzen - im kostenlosen Erstgespräch.