KMU-Definition - wann ein Unternehmen als klein oder mittel gilt

Die EU-KMU-Definition legt über Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme fest, ob ein Unternehmen kleinst, klein oder mittel ist - wichtig für Förderungen.

Kategorie:Fördermittel & Digitalisierung

Ob ein Unternehmen Anspruch auf eine bestimmte Förderung hat, hängt oft davon ab, ob es als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gilt. Maßgeblich ist die einheitliche Definition der Europäischen Union aus Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Sie stützt sich auf drei Kennzahlen: die Zahl der Beschäftigten, den Jahresumsatz und die Bilanzsumme.

Die drei Größenklassen

  • Kleinstunternehmen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. EUR Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
  • Kleines Unternehmen: weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
  • Mittleres Unternehmen: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. EUR Bilanzsumme.

Die Beschäftigtenzahl ist dabei immer bindend. Bei den finanziellen Kennzahlen genügt es, wenn entweder der Umsatz- oder der Bilanzwert eingehalten wird.

Partner- und verbundene Unternehmen

Ein häufiger Fehler ist, nur die eigene Firma zu betrachten. Die EU-Definition zählt Beteiligungen anteilig mit: Bei Partnerunternehmen (Beteiligung ab 25 %) und verbundenen Unternehmen (in der Regel Mehrheitsbeteiligung) werden Beschäftigte und Finanzwerte anteilig bzw. vollständig hinzugerechnet. Ein für sich kleines Unternehmen kann so durch einen großen Gesellschafter aus dem KMU-Status fallen.

Warum die Einstufung zählt

Viele Programme sind KMU vorbehalten oder gewähren ihnen bessere Konditionen. Der Digitalbonus Bayern etwa richtet sich an KMU mit weniger als 50 Mitarbeitenden. Auch bei der Forschungszulage profitieren KMU von einem höheren Fördersatz. Die korrekte Einstufung ist damit die Eintrittskarte - und beeinflusst indirekt die Förderquote.

KMU-Projekte bei Elasticbrains

Elasticbrains ist der technische Umsetzungspartner geförderter Digitalisierungs- und KI-Projekte und keine Förder- oder Rechtsberatung. Die verbindliche Einstufung Ihres Unternehmens - inklusive Partner- und verbundener Unternehmen - klären Sie mit der Bewilligungsstelle, einem Förderberater oder über foerderdatenbank.de. Gefördertes Digitalisierungsprojekt umsetzen.

Häufige Fragen

Wann gilt ein Unternehmen als KMU?
Nach der EU-Definition ist ein Unternehmen ein KMU, wenn es weniger als 250 Beschäftigte hat und höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. EUR Bilanzsumme erreicht. Innerhalb dieser Grenze wird zwischen Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen unterschieden.
Was ist ein Kleinstunternehmen?
Ein Kleinstunternehmen hat weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. EUR Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Es ist die kleinste der drei Größenklassen innerhalb der EU-KMU-Definition.
Zählen Beteiligungen bei der KMU-Einstufung mit?
Ja. Bei Partnerunternehmen (Beteiligung ab 25 %) und verbundenen Unternehmen werden Beschäftigte und Finanzwerte anteilig bzw. vollständig hinzugerechnet. Ein für sich kleines Unternehmen kann durch einen großen Gesellschafter aus dem KMU-Status fallen.
Warum ist die KMU-Einstufung für Förderungen wichtig?
Viele Programme sind KMU vorbehalten oder gewähren ihnen bessere Konditionen. Der Digitalbonus Bayern richtet sich an KMU unter 50 Mitarbeitenden, und bei der Forschungszulage profitieren KMU von einem höheren Fördersatz.