Digitalbonus Bayern - Förderprogramm für die Digitalisierung im Mittelstand
Der Digitalbonus Bayern fördert Digitalisierung und IT-Sicherheit im Mittelstand mit Zuschüssen bis 30.000 EUR - Voraussetzungen, Varianten und Ablauf.
Der Digitalbonus Bayern ist ein Förderprogramm des Freistaats Bayern, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Digitalisierungsvorhaben und der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit finanziell unterstützt. Gefördert werden zum Beispiel die Einführung neuer Software, digitalisierte Prozesse, der Aufbau von Datenanalyse und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Das Programm ist bis zum 31.12.2027 aktiv.
Stand 2026; Konditionen ändern sich - die verbindlichen Bedingungen bitte auf digitalbonus.bayern bzw. foerderdatenbank.de prüfen.
Die zwei aktiven Varianten
- Digitalbonus Standard: Zuschuss von bis zu 7.500 EUR, wobei bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben gedeckt werden. Für gängige Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsvorhaben.
- Digitalbonus Plus: Zuschuss von bis zu 30.000 EUR (ebenfalls bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben) mit Schwerpunkt auf besonders innovativen Vorhaben, etwa im Bereich Künstliche Intelligenz und Robotik.
Wie hoch der Zuschuss im Einzelfall ausfällt, hängt von der Förderquote und den anerkannten Ausgaben ab. Den Rest trägt das Unternehmen als Eigenanteil.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind KMU mit weniger als 50 Mitarbeitenden und höchstens 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder Bilanzsumme, die eine Betriebsstätte in Bayern haben. Die geplante Investition muss mindestens 4.000 EUR betragen. Für die Antragstellung wird ein ELSTER-Unternehmenskonto benötigt.
Wichtig: Antrag vor Vorhabenbeginn
Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden - also bevor eine rechtsverbindliche Bestellung oder Beauftragung erfolgt. Wer vorher startet, verliert den Förderanspruch. Erst der Zuwendungsbescheid der Bewilligungsstelle gibt das Vorhaben frei. Bewilligungsstellen sind die zuständigen Bezirksregierungen. Der Digitalbonus wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Abgrenzung zur Forschungszulage
Der Digitalbonus fördert die Einführung und Anwendung digitaler Technologien. Geht es dagegen um echte Neuentwicklung mit technologischer Unsicherheit, kann zusätzlich die bundesweite Forschungszulage in Frage kommen. Beide Instrumente verfolgen unterschiedliche Zwecke und lassen sich je nach Vorhaben kombinieren.
Digitalbonus-Projekte bei Elasticbrains
Elasticbrains ist der technische Umsetzungspartner für geförderte Digitalisierungs- und KI-Projekte - wir planen, bauen und betreiben die Lösung. Wir sind keine Förder- oder Rechtsberatung und garantieren keine Bewilligung; für Antrags- und Rechtsfragen wenden Sie sich an die zuständige Bezirksregierung, einen Förderberater oder foerderdatenbank.de. Gefördertes Digitalisierungsprojekt umsetzen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss beim Digitalbonus Bayern?
Wer ist beim Digitalbonus Bayern antragsberechtigt?
Darf ich mit dem Projekt beginnen, bevor der Antrag bewilligt ist?
Bis wann läuft der Digitalbonus Bayern?
Weitere Glossarbegriffe
De-minimis-Beihilfe - staatliche Kleinbeihilfe unterhalb der EU-Bagatellgrenze
Die De-minimis-Beihilfe ist eine staatliche Kleinbeihilfe bis zur EU-Bagatellgrenze von 300.000 EUR über drei Steuerjahre - ohne separate EU-Genehmigung.
Förderquote - welcher Anteil der Ausgaben durch den Zuschuss gedeckt ist
Die Förderquote gibt an, welcher Anteil der förderfähigen Ausgaben durch einen Zuschuss gedeckt wird - der Rest bleibt Eigenanteil des Unternehmens.
KMU-Definition - wann ein Unternehmen als klein oder mittel gilt
Die EU-KMU-Definition legt über Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme fest, ob ein Unternehmen kleinst, klein oder mittel ist - wichtig für Förderungen.