De-minimis-Beihilfe - staatliche Kleinbeihilfe unterhalb der EU-Bagatellgrenze
Die De-minimis-Beihilfe ist eine staatliche Kleinbeihilfe bis zur EU-Bagatellgrenze von 300.000 EUR über drei Steuerjahre - ohne separate EU-Genehmigung.
Eine De-minimis-Beihilfe ist eine staatliche Förderung, die so gering ist, dass sie den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht nennenswert verzerrt. Solche Kleinbeihilfen dürfen deshalb ohne separate Genehmigung der Europäischen Kommission gewährt werden - anders als größere Beihilfen, die ein aufwendiges Notifizierungsverfahren durchlaufen müssen. "De minimis" ist lateinisch und steht für "um Geringfügiges".
Die Bagatellgrenze
Der Kern der Regelung ist ein Höchstbetrag: Ein einzelnes Unternehmen darf über einen Zeitraum von drei Steuerjahren aktuell höchstens 300.000 EUR an De-minimis-Beihilfen erhalten. Ausschlaggebend ist die Summe aller Beihilfen dieser Art in diesem Zeitraum, nicht der einzelne Zuschuss. Wird die Grenze überschritten, ist die zusätzliche Förderung nicht mehr über die De-minimis-Regel gedeckt.
Stand 2026; die Höchstbeträge werden von der EU angepasst - den verbindlichen Wert bitte auf foerderdatenbank.de prüfen.
Die De-minimis-Erklärung
Weil mehrere Fördergeber unabhängig voneinander Beihilfen gewähren können, muss das Unternehmen bei jedem neuen Antrag offenlegen, welche De-minimis-Beihilfen es in den relevanten Steuerjahren bereits erhalten hat. Diese Selbstauskunft ist die sogenannte De-minimis-Erklärung. Sie stellt sicher, dass die Bagatellgrenze eingehalten wird.
Bezug zum Digitalbonus
Viele Digitalisierungsförderungen laufen über die De-minimis-Regel - so auch der Digitalbonus Bayern. Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe abgerechnet und auf das persönliche Beihilfe-Budget des Unternehmens angerechnet. Wie viel vom Vorhaben tatsächlich gefördert wird, ergibt sich zusätzlich aus der Förderquote. Wer die Grenze im Blick behält, vermeidet, dass ein später geplantes Vorhaben nicht mehr förderfähig ist.
De-minimis-Projekte bei Elasticbrains
Elasticbrains ist der technische Umsetzungspartner geförderter Digitalisierungs- und KI-Projekte und keine Förder- oder Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe eine De-minimis-Beihilfe für Ihr Vorhaben in Frage kommt, klären Sie mit der Bewilligungsstelle, einem Förderberater oder über foerderdatenbank.de - eine Bewilligung garantieren wir nicht. Gefördertes Digitalisierungsprojekt umsetzen.
Häufige Fragen
Was ist eine De-minimis-Beihilfe?
Wie hoch ist die De-minimis-Grenze?
Was ist eine De-minimis-Erklärung?
Ist der Digitalbonus Bayern eine De-minimis-Beihilfe?
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