De-minimis-Beihilfe - staatliche Kleinbeihilfe unterhalb der EU-Bagatellgrenze

Die De-minimis-Beihilfe ist eine staatliche Kleinbeihilfe bis zur EU-Bagatellgrenze von 300.000 EUR über drei Steuerjahre - ohne separate EU-Genehmigung.

Kategorie:Fördermittel & Digitalisierung

Eine De-minimis-Beihilfe ist eine staatliche Förderung, die so gering ist, dass sie den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht nennenswert verzerrt. Solche Kleinbeihilfen dürfen deshalb ohne separate Genehmigung der Europäischen Kommission gewährt werden - anders als größere Beihilfen, die ein aufwendiges Notifizierungsverfahren durchlaufen müssen. "De minimis" ist lateinisch und steht für "um Geringfügiges".

Die Bagatellgrenze

Der Kern der Regelung ist ein Höchstbetrag: Ein einzelnes Unternehmen darf über einen Zeitraum von drei Steuerjahren aktuell höchstens 300.000 EUR an De-minimis-Beihilfen erhalten. Ausschlaggebend ist die Summe aller Beihilfen dieser Art in diesem Zeitraum, nicht der einzelne Zuschuss. Wird die Grenze überschritten, ist die zusätzliche Förderung nicht mehr über die De-minimis-Regel gedeckt.

Stand 2026; die Höchstbeträge werden von der EU angepasst - den verbindlichen Wert bitte auf foerderdatenbank.de prüfen.

Die De-minimis-Erklärung

Weil mehrere Fördergeber unabhängig voneinander Beihilfen gewähren können, muss das Unternehmen bei jedem neuen Antrag offenlegen, welche De-minimis-Beihilfen es in den relevanten Steuerjahren bereits erhalten hat. Diese Selbstauskunft ist die sogenannte De-minimis-Erklärung. Sie stellt sicher, dass die Bagatellgrenze eingehalten wird.

Bezug zum Digitalbonus

Viele Digitalisierungsförderungen laufen über die De-minimis-Regel - so auch der Digitalbonus Bayern. Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe abgerechnet und auf das persönliche Beihilfe-Budget des Unternehmens angerechnet. Wie viel vom Vorhaben tatsächlich gefördert wird, ergibt sich zusätzlich aus der Förderquote. Wer die Grenze im Blick behält, vermeidet, dass ein später geplantes Vorhaben nicht mehr förderfähig ist.

De-minimis-Projekte bei Elasticbrains

Elasticbrains ist der technische Umsetzungspartner geförderter Digitalisierungs- und KI-Projekte und keine Förder- oder Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe eine De-minimis-Beihilfe für Ihr Vorhaben in Frage kommt, klären Sie mit der Bewilligungsstelle, einem Förderberater oder über foerderdatenbank.de - eine Bewilligung garantieren wir nicht. Gefördertes Digitalisierungsprojekt umsetzen.

Häufige Fragen

Was ist eine De-minimis-Beihilfe?
Eine De-minimis-Beihilfe ist eine staatliche Kleinbeihilfe, die so gering ist, dass sie den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht nennenswert verzerrt. Sie darf deshalb ohne separate Genehmigung der EU-Kommission gewährt werden.
Wie hoch ist die De-minimis-Grenze?
Ein Unternehmen darf über drei Steuerjahre aktuell höchstens 300.000 EUR an De-minimis-Beihilfen erhalten. Maßgeblich ist die Summe aller Beihilfen dieser Art im Zeitraum, nicht der einzelne Zuschuss.
Was ist eine De-minimis-Erklärung?
Die De-minimis-Erklärung ist eine Selbstauskunft, in der das Unternehmen bei jedem neuen Antrag offenlegt, welche De-minimis-Beihilfen es in den relevanten Steuerjahren bereits erhalten hat. So wird die Einhaltung der Bagatellgrenze sichergestellt.
Ist der Digitalbonus Bayern eine De-minimis-Beihilfe?
Ja. Der Digitalbonus Bayern wird als De-minimis-Beihilfe gewährt und auf das Beihilfe-Budget des Unternehmens angerechnet. Deshalb sollte man die 300.000-EUR-Grenze im Blick behalten, damit spätere Vorhaben förderfähig bleiben.