Forschungszulage - steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung

Die Forschungszulage nach FZulG fördert Forschung und Entwicklung steuerlich, technologieoffen und rückwirkend - KMU erhalten bis zu 35 % auf Personalkosten.

Kategorie:Fördermittel & Digitalisierung

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) durch den Bund, geregelt im Forschungszulagengesetz (FZulG). Anders als projektgebundene Zuschüsse ist sie technologieoffen: Es gibt kein Antragskontingent und keine Branchenbeschränkung. Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen kann sie beantragen, wenn es begünstigte FuE-Vorhaben durchführt. Das Instrument ist aktuell aktiv.

Stand 2026; Fördersätze und Höchstbeträge können sich ändern - die verbindlichen Konditionen bitte auf foerderdatenbank.de bzw. bei der Bescheinigungsstelle BSFZ prüfen.

Höhe der Förderung

  • Personalkosten und Abschreibungen: Für KMU beträgt die Zulage 35 % der förderfähigen Aufwendungen (für größere Unternehmen weniger).
  • Auftragsforschung: Werden FuE-Leistungen extern vergeben, sind 70 % des Entgelts ansetzbar - für KMU damit effektiv rund 24,5 % des Auftragswerts.
  • Bemessungsgrundlage: bis zu 12 Mio. EUR förderfähige Aufwendungen pro Jahr (Stand 2026) - daraus für KMU bis zu rund 4,2 Mio. EUR Zulage jährlich.
  • Auszahlung auch bei Verlust: Übersteigt die Zulage die Steuerschuld, wird der Rest ausgezahlt - sie wirkt damit wie ein Zuschuss.
  • Rückwirkung: Die Zulage kann rückwirkend für bis zu vier Jahre beantragt werden.

Voraussetzung: echte technologische Unsicherheit

Entscheidend ist, dass ein Vorhaben eine echte technologische Unsicherheit aufweist - also eine Neuentwicklung, einen Prototyp oder ein Pilotprojekt, dessen Ergebnis zu Beginn nicht sicher feststeht. Routine- oder Standard-Softwareentwicklung ist nicht förderfähig. Auch KI- und Software-Eigenentwicklung ist begünstigt, sofern eine technische Unsicherheit vorliegt, die über bekanntes Vorgehen hinausgeht.

Das zweistufige Verfahren

Die Forschungszulage wird in zwei Schritten gewährt. Zuerst prüft die Bescheinigungsstelle für Forschungszulage (BSFZ), ob das Vorhaben dem Grunde nach begünstigt ist, und stellt eine Bescheinigung aus. Anschließend beziffert das Finanzamt die Zulage und verrechnet sie mit der Steuerschuld oder zahlt sie aus. Anders als beim Digitalbonus Bayern ist kein Zuwendungsbescheid vor Vorhabenbeginn nötig - die Rückwirkung erlaubt es, bereits laufende Projekte einzubeziehen.

Forschungszulage-Projekte bei Elasticbrains

Elasticbrains ist der technische Umsetzungspartner geförderter Digitalisierungs- und KI-Projekte und keine Steuer- oder Förderberatung; eine Bewilligung garantieren wir nicht. Ob Ihr Vorhaben die technologische Unsicherheit erfüllt, klären Sie mit einem Steuerberater, der BSFZ oder über foerderdatenbank.de - die technische Neuentwicklung setzen wir für Sie um und liefern die technische Projektdokumentation für die BSFZ-Bescheinigung. FuE-Projekt mit Forschungszulage umsetzen.

Häufige Fragen

Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung durch den Bund nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie ist technologieoffen, ohne Antragskontingent, und kann von jedem in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen mit begünstigten FuE-Vorhaben beantragt werden.
Wie hoch ist die Forschungszulage für KMU?
KMU erhalten 35 % der förderfähigen Personalkosten und Abschreibungen sowie effektiv rund 24,5 % bei Auftragsforschung. Die förderfähige Bemessungsgrundlage liegt bei bis zu 12 Mio. EUR pro Jahr (Stand 2026), woraus sich für KMU eine Zulage von bis zu rund 4,2 Mio. EUR jährlich ergibt. Sie kann rückwirkend für bis zu vier Jahre beantragt werden und wird auch bei Verlust ausgezahlt.
Ist KI- und Software-Entwicklung durch die Forschungszulage förderfähig?
Ja, sofern eine echte technologische Unsicherheit vorliegt - also eine Neuentwicklung, ein Prototyp oder ein Pilot, dessen Ergebnis zu Beginn nicht feststeht. Routine- oder Standard-Softwareentwicklung ist dagegen nicht förderfähig.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst prüft die Bescheinigungsstelle BSFZ, ob das Vorhaben dem Grunde nach begünstigt ist, und stellt eine Bescheinigung aus. Anschließend beziffert das Finanzamt die Zulage und verrechnet sie mit der Steuerschuld oder zahlt sie aus.